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Online-Werbung

Online-Werbung wächst auf über sechs Millarden

Erstmals werden in diesem Jahr mehr als sechs Milliarden Euro für Werbung brutto im Internet ausgegeben. Dies prognostiziert der Online-Vermarkterkreis (OVK) in der zweiten Ausgabe seines OVK-Reports 2011. Er bestätigt damit seine Vorhersage aus dem ersten Halbjahr.

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Die „10 Gebote“ des neuen BDSG für Werbemailings

Datenschutz in Kürze

Hier die „10 Gebote“ von Rechtsanwalt Ralf Rösler:

1. Bis zum 01.09.2009 legal erhobene und gespeicherte Adressen (Altdaten) können bis zum 31.08.2012 ohne Quellenangabe im Mailing für eigene oder fremde Werbung genutzt oder weitergegeben werden.


2. Bis zum 01.09.2009 erhobene Kunden- und Interessentenanschriften bleiben auch dann Altdaten, wenn die Adresse bis zum 31.08.2012 einmalig korrigiert oder aktualisiert wird.


3. Werden Neudaten für die eigene Werbung verwendet, die aus allgemeinen Verzeichnissen entnommen wurden oder vom eigenen Kunden oder Interessenten stammen, braucht es keine Quellenangabe im Mailing.


4. Werden Neudaten für Geschäfts- oder Spendenwerbung verwendet, braucht es keine Quellenangabe im Mailing.


5. Bei gekauften Werbeadressen (Neudaten) muss ansonsten die Ursprungsquelle im Mailing angegeben werden. Ich empfehle, das auch bei dem Einsatz angemieteter Fremdadressen mit codierten Werbemitteln zu tun.


6. Ich empfehle, die Ursprungsquelle mit voller Firma und einer gerichtlich zustellungsfähigen Anschrift anzugeben, kein Postfach.


7. Ist die Ursprungsquelle anzugeben, dann müssen Datenherkunft und Empfänger vom Lieferanten und vom Werbetreibenden zwei Jahre lang gespeichert werden. Ich empfehle, das auch bei dem Einsatz angemieteter Fremdadressen mit codierten Werbemitteln zu tun.


8. Bei Empfehlungsschreiben, der Datennutzer ist nicht der Werbende, muss der empfehlende Listeigner als verantwortliche Stelle eindeutig erkennbar sein.


9. Der Verbraucher ist bei Erhebung seiner Daten (auch) für Werbezwecke und bei jeder Werbeansprache auf sein Recht zum Widerspruch hinzuweisen.


10. Alle datenschutzrechtlichen Angaben müssen mühelos lesbar sein. Ich empfehle, eine Schrift mit einer Versalgröße von mindestens 6 Punkt zu verwenden.

(Quelle ONEtoONE 08.10.2009)

 

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